Das Europäische Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich der Nichtdiskriminierung wurde 2004 auf Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Diskriminierung (2001-2006) gegründet. Das Netz soll die Kommission zu allen unter den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43/EG und der Richtlinie 2000/78/EG fallenden Diskriminierungsmerkmalen unabhängig beraten. Das Netz besteht aus Vertretern aus allen EU-Mitgliedstaaten und seit 2010 auch aus Vertretern aus den Kandidatenländern Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und der Türkei.
Dieses Netz war Nachfolgerin von drei getrennt arbeitenden Netzen: Das erste behandelte Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft und Religion oder Weltanschauung, das zweite befasste sich mit dem Merkmal der Behinderung und das dritte beschäftigte sich mit Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Diese Netze arbeiteten in den zu der Zeit bestehenden 15 EG-Mitgliedstaaten. Das neue Netz wurde mit Hilfe eines Dienstleistungsvertrags eingesetzt, der zwei Mal ausgeschrieben wurde. Beide Verträge – der erste wurde für drei Jahre abgeschlossen, der zweite für vier Jahre (bis Ende 2011) – wurden mit einem Konsortium aus Human European Consultancy und der Migration Policy Group (MPG) abgeschlossen, die nun dieses Netz leiten und verwalten.
Das Netz setzt sich aus Länderexperten und einem Team von Wissenschaftlern zu den verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen sowie anderen Sachverständigen zusammen.