European network of legal experts in the non-discrimination field
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Umsetzung der Richtlinien

Die Frist zur Umsetzung der Antirassismusrichtlinie in einzelstaatliches Recht lief am 19. Juli 2003 ab. Für die Beschäftigungsrichtlinie lief diese Frist bezüglich der Diskriminierungsmerkmale Religion oder Weltanschauung und sexuelle Ausrichtung am 2. Dezember 2003 ab. Für die Umsetzung der Bestimmungen über die Diskriminierung aus Gründen des Alters und einer Behinderung wurde eine Fristverlängerung von drei Jahren zugestanden, um den besonderen Bedingungen Rechnung zu tragen, und so teilte eine Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission mit, dass sie beabsichtigten, diese Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen.

Länderberichte über Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung

Das Europäische Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich der Nichtdiskriminierung wurde eingerichtet, um die Kommission über die Umsetzung der Richtlinien in einzelstaatliches Recht, deren praktische Anwendung, die nationalen Maßnahmen im Bereich des Antidiskriminierungsrechts und damit zusammenhängende politische Entwicklungen, die Auswirkungen der nationalen Rechtsprechung auf das vom einzelstaatlichen Recht gewährte Niveau des Schutzes vor Diskriminierung, die potenzielle Übereinstimmung der nationalen Entwicklungen mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und die Auswirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf das einzelstaatliche Recht unabhängig zu informieren und diesbezüglich zu beraten.

Für diesen Zweck erstellt das Netz jedes Jahr Länderberichte über die Situation in den Mitgliedstaaten. Die aktuellsten Länderberichte können hier eingesehen werden:

Go to the European Commission - Employment, Social Affairs and Equal Opportunities This initiative is financed by the EC Programme Progress. But the views expressed in this website do not necessarily reflect the official views of the EU institutions.