Das Europäische Netz unabhängiger Sachverständiger im Bereich der Nichtdiskriminierung wurde eingerichtet, um die Kommission über die Umsetzung der Richtlinien in einzelstaatliches Recht, deren praktische Anwendung, die nationalen Maßnahmen im Bereich des Antidiskriminierungsrechts und damit zusammenhängende politische Entwicklungen, die Auswirkungen der nationalen Rechtsprechung auf das vom einzelstaatlichen Recht gewährte Niveau des Schutzes vor Diskriminierung, die potenzielle Übereinstimmung der nationalen Entwicklungen mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und die Auswirkungen der Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf das einzelstaatliche Recht unabhängig zu informieren und diesbezüglich zu beraten.
Für diesen Zweck erstellt das Netz jedes Jahr Länderberichte über die Situation in den Mitgliedstaaten. Die aktuellsten Länderberichte können hier eingesehen werden: