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Französische Behörde für Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierungen geht in neuer Einrichtung auf

Am 16. März 2011 stimmte ein gemeinsamer Ausschuss des Senats und der Nationalversammlung über den endgültigen Text eines Gesetzentwurfs über den Rechtsverteidiger (gewöhnliches Gesetz) und das Loi Organique (Organgesetz) über den Rechtsverteidiger und die von der Verfassung nach der Änderung ihres Artikels 71 Absatz 1 geforderte Gründung der neuen Einrichtung. Der Rechtsverteidiger soll gewährleisten, dass der Staat und seine Organe bei der Ausübung ihrer Vorrechte die individuellen Rechte und Freiheiten achten.

Die Hohe Behörde für Chancengleichheit und zur Bekämpfung von Diskriminierungen (HALDE) geht in der neuen Einrichtung des Rechtsverteidigers auf, die auch die Aufgaben und Befugnisse von HALDE übernimmt.

In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien tritt ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz in Kraft

Am 1. Januar 2011 begann die Umsetzungsphase des ersten umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes (‘Gesetz über die Verhinderung von und den Schutz vor Diskriminierungen’), das vom Parlament im April 2010 verabschiedet worden war.

Neues Gleichstellungsgesetz tritt im VK in Kraft

Die Anordnung 2010 zum Gleichstellungsgesetz 2010 [Equality Act 2010 (Commencement No 4, Savings, Consequential, Transitional, Transitory and Incidental Provisions and Revocation) Order 2010] trat am 1. Oktober 2010 in Kraft, wodurch viele der Bestimmungen des im Vereinigten Königreich seit langem erwarteten Gleichstellungsgesetzes 2010 wirksam wurden. Dieses Gesetz ersetzt größtenteils die vorherigen Gesetze [nämlich das Race Relations Act 1976, das Disability Discrimination Act 1995, das Equality Act 2006, die Employment Equality (Sexual Orientation) Regulations 2004, die Employment Equality (Religion or Belief) Regulations 2003, die Employment Equality (Age) Regulations 2006 und die Equality Act (Sexual Orientation) Regulations 2007]. Die Befugnisse des Ausschusses für Gleichstellung und Menschenrechte werden jedoch noch immer vom Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 [Equality Act 2006] festgelegt, und die Pflichten des öffentlichen Dienstes aus dem Gesetz über die Beziehungen zwischen den Rassen [Race Relations Act 1976] und dem Gesetz gegen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung [Disability Discrimination Act 1995] sind weiterhin gültig, bis die anscheinend für alle sechs Diskriminierungsmerkmale und das Merkmal „Geschlecht“ geltende allgemeine Pflicht des öffentlichen Dienstes umgesetzt wird (soll im April 2011 geschehen).

Liste der geschützten Diskriminierungsmerkmale im Arbeitsrecht der Slowakei ausgeweitet

Mit Gültigkeit vom 1. April 2011 wird aufgrund einer Änderung am Arbeitsrecht die Liste der geschützten Diskriminierungsmerkmale in Einklang mit dem Antidiskriminierungsgesetz gebracht. In Artikel 1 der wesentlichen Grundsätze des Arbeitsrecht ist nun ein Verweis auf die sexuelle Ausrichtung enthalten.

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